Kroatien ist in der EU - Was ändert sich?

Nach dem EU-Beitritt Kroatiens stellt sich natürlich die Frage: Was ändert sich jetzt für uns?
Unser neues Mitglied, die Europa-Abgeordnete Dr. Angelika Niebler hat uns Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt:

Gelten die EU-einheitlichen Roaming-Gebühren im Mobilfunk auch in Kroatien?

Mit dem Beitritt zur EU verpflichtet sich Kroatien, alle in der EU geltenden Gesetzte einzuführen. Dies gilt auch für die Roaming-Verordnung.

Wann sind evtl. die Grenzen offen, sprich: Wann fallen Passkontrollen weg?

Nach dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli werden die Grenzkontrollen an den Grenzen zu Italien, Slowenien und Ungarn nicht automatisch wegfallen. Kroatien will aber jetzt schon beginnen, die Kriterien für den Schengen-Beitritt, der zum Wegfall der Passkontrollen führen würde, zu erfüllen. Laut Ankündigungen von Premier Zoran Milanović soll Kroatien in den kommenden zweieinhalb Jahren fit für Schengen sein.

Kroatien bildet nach dem Beitritt die EU-Außengrenze. Wie das kroatische Innenministerium mitteilte, werde derzeit mit Slowenien und Ungarn über Bedingungen für gemeinsame Grenzkontrollen verhandelt, um vor allem in der Tourismussaison ein schnelles Vorankommen an den Grenzen zu ermöglichen.

Ändert sich für Flugreisende etwas?

Laut Polizei sollen die Grenzkontrollen für EU-Bürger an den Grenzen zu EU-Ländern sowie zu Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, an Häfen und Flughäfen künftig einfach erfolgen, die Kontrolle von Bürgern aus Drittstaaten gemäß den Vorschriften detaillierter.
Ende April wurden zwei Grenzübergänge zu Bosnien und Herzegowina, Zaton Doli und Klek, eröffnet.

Zudem gelten dann auch in Kroatien die EU-weiten Bestimmungen für Handgepäck. Genauere Informationen zu den Bestimmungen findet man unter diesem Link: http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air-security/index_de.htm

Gibt es sonst etwas, was für uns in der Städtepartnerschaft und dem damit verbundenen Warenaustausch, Geldfluß oder Reiseverkehr von Bedeutung ist?

Mit dem Beitritt zur Union werden auch in Kroatien die vier Grundfreiheiten umgesetzt. Namentlich sind das der Freie Warenverkehr, die Personenfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit und die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit. Das heißt, dass Unionsbürger nun auch in Kroatien von allen Vorteilen der Europäischen Union profitieren werden.

Kroatien gehört nun auch zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum
Damit sind Überweisungen nach Kroatien jetzt standardisiert, wie Sie es von Ihrer Inlandszahlung bereits kennen.
Nähere Informationen dazu finden Sie bei [Wikipedia] bzw. bei der [Deutschen Bundesbank].

Aktuelle Information dazu:
Seit 01.07.2013 ist Kroatien EU- Mitglied. Leider haben es die kroatischen Banken bisher noch nicht geschafft, ihre Zahlungssysteme auf SEPA umzustellen. Wenn Kunden Zahlungsaufträge nach Kroatien erteilen, werden diese bei uns als SEPA-Überweisung gebucht, dann allerdings in einen SWIFT-Auftrag konvertiert und als "normale" Auslandszahlung nach Kroatien geschickt.
Kosten für den deutschen Auftraggeber entstehen nicht, für den Begünstigten in Kroatien wahrscheinlich schon. Die Einrichtung eines SEPA- Dauerauftrags ist leider noch nicht möglich.

Quelle: Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg